Kein Verkauf oder Kauf ohne Energieausweis
Was Sie über dieses wichtige Dokument wissen sollten
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie einen entsprechenden Energieausweis. Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.
Der Energieausweis, der schon seit längerer Zeit für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend ist, muss nun auch Angaben zu den Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes und damit zur Klimawirkung enthalten.
Bereits in der Anzeige zu Ihrem Immobilienverkauf müssen bestimmte Kenndaten genannt werden und spätestens bei der ersten Besichtigung hat ein Interessent das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis ist sowohl für den Immobilienverkauf als auch für die Immobilienvermietung erforderlich. Als Immobilienverkäufer können Sie anhand des Energieausweises beispielsweise ableiten, ob sich die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf lohnt.
Sind Sie Kaufinteressent? Auch Ihnen liefert ein gültiger Energieausweis wichtige Informationen. Sie können daran erkennen, mit welchen Endenergiekosten Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder anmieten möchten.
Was sagen die Energieeffizienzklassen aus?
Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, in dem der Energiebedarf eines Gebäudes aufgeführt ist. Das geschieht anhand sogenannter Energieeffizienzklassen von A+ bis H. A+ ist dabei die beste Energieeffizienzklasse, H die schlechteste. Bei einer Immobilie mit der Energieeffizienzklasse A+ handelt es sich zum Beispiel um ein Passivhaus nach neusten Standards, bei einer Immobilie mit der Energieeffizienzklasse H um einen unsanierten Altbau. Die Energiekosten für eine A+-Immobilie fallen deutlich geringer aus als die für eine Immobilien mit der Energieeffizienzklasse H.
Welche Varianten des Energieausweises existieren?
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Dieser Ausweis stellt den generellen Energiebedarf ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens dar. Er ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Dieser beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre und ist daher abhängig vom individuellen Verhalten der bisherigen Bewohner.
Ist Ihr Energieausweis noch gültig?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie vor dem Verkauf oder dem Kauf Ihrer Immobilie daher, ob Ihnen ein aktuelles Dokument vorliegt und lassen Sie sich ansonsten ein neues anfertigen bzw. zeigen. Für die Erstellung eines Energieausweises sind – je nach Variante – einige Unterlagen erforderlich wie zum Beispiel zur Heizung, die verbaut ist.
Wir besorgen und zeigen Ihnen gerne ein entsprechendes Dokument!
Gerne kümmern wir uns darum, dass Sie zu Beginn des Verkaufsprozesses den entsprechenden Energieausweis vorliegen haben, setzen gesetzlich konforme Verkaufsanzeigen auf und händigen bei Besichtigungsterminen unaufgefordert den Interessenten den Energiepass aus.
Profitieren Sie von unserem Fachwissen sowie unserer langjährigen Erfahrung und beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf oder mit der Immobiliensuche.