Wir sind für Sie da
Wüstenrot Immobilien Sascha Maurer

Otto-Hahn-Str. 4
50354 Hürth

Zufriedene Kunden
4.93/5
4.9/5 Sterne aus 36 Bewertungen
Ausgezeichnet

Gemeinschaftseigentum: Wer zahlt für welche Reparaturen?

In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern gibt es immer wieder Fragen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Wer trägt die Kosten für Reparaturen, und welche Pflichten haben Eigentümer?

Was zählt zum Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Gebäudeteile, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören, darunter:

Dach, Fassade und Außenwände
Treppenhäuser, Flure und Aufzüge
Technische Anlagen wie Heizungen oder Wasserversorgung

Welche Reparaturen zahlt die Eigentümergemeinschaft?

Grundsätzlich ist die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Die Kosten werden über das Hausgeld finanziert, das jeder Eigentümer zahlt.

Was passiert bei Schäden an Sondereigentum?

Innenbereiche einer Wohnung zählen zum Sondereigentum. Schäden an Böden, Fenstern oder sanitären Anlagen müssen vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen werden.

Fazit

Klare Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legen fest, wer für welche Reparaturen aufkommt. Eigentümer sollten sich regelmäßig über Beschlüsse der Eigentümerversammlung informieren, um keine unerwarteten Kosten zu übersehen.

© immonewsfeed

Schnellsuche

Vermarktung

Broschüren-Download

Verrentung
Wertermittlung
Wir sind nur einen Knopfdruck entfernt...
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.
Ihr (über-)regionaler Immobilien-Experte

Sie suchen (über-)regional tätige Immobilienmakler, die Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Vertriebspartner gewünscht?
Mit uns planen und vermarkten Bauträger ihre Projekte erfolgreich und rentabel.
Termin gewünscht?

Wenn Sie mehr über unsere Arbeit wissen möchten, rufen Sie uns an: Tel.: 02233 / 6 19 21 10