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Wüstenrot Immobilien Sascha Maurer

Otto-Hahn-Str. 4
50354 Hürth

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Wohnung mit offener Küche

Wir liefern Ihnen im FAQ die wichtigsten Antworten zur Wohnungsvermietung

Wer eine Wohnung vermietet, sollte sich vorab einige wichtige Fragen stellen.

Wie viel Steuern muss ich zahlen, wenn ich Wohnungen vermiete? Welcher Mieter ist für meine Wohnung der richtige? Welche Arten von Mietverträgen gibt es? Antworten auf einige dieser Fragen haben wir in einem FAQ für Sie zusammengefasst.

Wohnungsgrundriss

Wer eine Wohnung vermietet, muss Einkommensteuer zahlen. Sie sollten sich dessen zwar bewusst sein, brauchen sich aber dennoch keine allzu großen Sorgen machen. Denn als Vermieter warten auch zahlreiche steuerlichen Vorteile auf Sie: So können Sie zum Beispiel ein neues notwendiges Waschbecken von der Steuer absetzen und Summen für größere Ausgaben abschreiben – und das über Jahre hinweg. Selbst unsere Leistungen für Sie können Sie steuerlich geltend machen.

  • Informieren Sie sich genau darüber, welche Kosten Sie als Vermieter von der Steuer absetzen können.
  • Informieren Sie genau darüber, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können, wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten.

Wissen Sie noch nicht genau, wie Sie sich Steuervorteile verschaffen können? Wir können Sie zwar nicht so umfassend und so umfangreich informieren wie ein Steuerberater, aber Sie darauf hinweisen, wo Sie sich einen Überblick darüber verschaffen sollten, was hinsichtlich der Steuer alles möglich ist.

Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten, gibt es dazu im Internet bereits einige Tools, die den Mietpreis für Sie berechnen. Diese sind zwar nicht schlecht, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Wollen Sie jedoch Mietpreis festlegen, bei dem alle Faktoren genau ermittelt und berücksichtigt werden, helfen Ihnen unsere erfahrenen Makler gern weiter.

Sie beraten Sie dazu, wie die Mikro- und Makrolage Ihrer Wohnung ist, können Ihnen eine Antwort auf die Frage geben, wie viel mehr Sie für eine möblierte oder frisch sanierte Wohnung nehmen können und Sie darüber informieren, welche Miete Sie bei besonderen Ausstattungsmerkmalen verlangen können wie:

  • Terrassen,
  • Balkons,
  • und mehr.

Da wir Spezialisten auf dem Gebiet der Vermietung sind, wissen wir genau, zu welchem Preis wir Ihre Wohnung vermieten können. Natürlich kommt es bei der Ermittlung des Mietpreises auch auf die Lage der Wohnung an. Für eine Wohnung in Bestlage können Sie natürlich mehr verlangen als für eine Wohnung in einfacher Lage.

Mietverträge können theoretisch zwar auch mündlich vereinbart werden – das ist aber die Ausnahme. Meistens gibt es zwischen Vermieter und Mieter einen Mietvertrag, in dem wichtige Regelungen für das Mietverhältnis getroffen werden. Er erhält in der Regel:

  • Name und Anschrift des Mieters und des Vermieters,
  • Geschoss
  • Festlegung der Mietzahlung
  • Besonderheiten bei der Mietzahlung
  • die Höhe der Kaution
  • Mietanfang, Mietdauer und ggf. Mietende
  • die Namen und die Anzahl der Mieter, die einziehen
  • Informationen dazu, wer Schönheitsreparaturen übernimmt
  • Informationen dazu, wer kleinere Reparaturen durchführt und die Kosten für diese trägt
  • Regelungen zur Untervermietung
  • Regelungen zu Haustieren
  • Informationen zum Winterdienst
  • etc.

Vermieter, die Ihre Wohnung anbieten, sind bei der Auswahl Ihrer Mietinteressenten auf den richtigen Riecher angewiesen. Denn wer will schon einen Messi oder einen Mietnomaden beherbergen, der vielleicht auch noch der Mietsache schadet? Einen ersten Eindruck des potenziellen Mieters können Sie sich schon anhand seines Auftretens verschaffen. Darüber hinaus können Sie vom Mieter eine Schufa- sowie eine Mieterselbstauskunft fordern. In dieser sollten Sie nur zulässige Fragen stellen. Eine unzulässige Frage wäre zum Beispiel die Frage nach der Religionszugehörigkeit.

Wir nennen Ihnen weitere Anhaltspunkte, die über den richtigen Mietinteressenten entscheiden können:

  • Wo liegt das Nettoeinkommen des Interessenten?
  • Wie jung oder alt ist der Interessent?
  • Welchen Beruf hat der Mietinteressent?

Hundertprozentig vor Mietschäden oder Mietausfällen schützen können auch wir Sie nicht. Mit unserer Erfahrung und Expertise können wir aber prüfen, wie es um die Bonität Ihrer Mieter bestellt ist. Vermietern, die sich darüber hinaus noch absichern möchten, raten wir zu einer sogenannten Mietausfallversicherung. Durch diese können Sie sich gegen ausstehende Mieteinnahmen und Sachschäden absichern.

Wer eine Wohnung vermietet, muss auch damit rechnen, dass bei Gebrauch kleinere Mängel oder Schäden entstehen. Diese kleineren Schäden, die durch eine normale Nutzung seitens des Mieters entstehen, müssen Sie als Vermieter beseitigen.

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Wie finde ich den richtigen Mietvertrag?

Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Mietverträge, die wir Ihnen im Einzelnen einmal etwas genauer vorstellen möchten:

In einem unbefristeten Mietvertrag wird das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht eine Kündigungszeit von 3 bis 9 Monaten – je nach Mietdauer.

Befristete Mietverträge sind nach § 575 des Bürgerlichen Gesetzbuches beispielsweise erlaubt, wenn man die Wohnung danach für sich oder für Familienangehörige nutzen möchte oder wenn man Instandhaltungsmaßnahmen plant. Dem Mieter muss diese Befristung schon bei Vertragsschluss schriftlich mittgeteilt worden sein.

Wichtige Info: Wer seine Wohnung zwischenvermieten/untervermieten möchte, braucht dazu die Erlaubnis seines Vermieters.

Eine Zwischenmiete kann Vor- und Nachteile mit sich bringen: Haben Sie die Wohnung zum Beispiel an einen Studenten vermietet, der für ein paar Monate ins Ausland geht, wird dieser froh sein, wenn er die Wohnung für diesen Zeitraum zwischenvermieten und sich so ein paar Euro sparen kann. Auch Sie als Vermieter haben eine sichere Einnahmequelle, sofern auf den Zwischenmieter Verlass ist. Jedoch wissen sowohl Sie als auch Ihr Mieter nicht, wie der Zwischenmieter mit der Wohnung umgeht. Falls bestimmte Gründe gegen den Untermieter sprechen, müssen Sie die Wohnung übrigens nicht an diesen vermieten. Außerdem kann Ihr Mieter die Wohnung beispielsweise nicht einfach an Touristen vermieten, um damit Geld zu verdienen.

Wenn ein Vermieter sich entscheidet, seine Wohnung an eine WG zu vermieten, gibt es mehrere Möglichkeiten der Mietvertragsgestaltung. Jede dieser Möglichkeiten hat sowohl Vor- und Nachteile für Vermieter und Mieter, die es vorab abzuwägen gilt. Wir informieren Sie gerne, wenn Sie Fragen hierzu haben.

Brauchen Sie Beratung dazu, welcher Mietvertrag für Sie am ehesten in Frage kommt?

Wir informieren Sie gerne über die Vor- und Nachteile verschiedener Arten von Mietverträgen und finden für Sie die beste Lösung.

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